EnergieWende 360 Grad GmbH

Die Beratung in Energiekonzept- und Versorgungsnetzfragen mit dem Rundumblick

TGA trifft Netz

Wir begleiten Sie mit unserem Angebot gerne auf Ihrem Weg zur EnergieWende.
Entscheiden Sie selbst, ob in kleinen oder großen Schritten.

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Analyse und Bewertung des bestehenden Energiesystems

  • Aufnahme des Istzustandes / Dokumentation der Planungsvoraussetzungen (auch digital durch Laserscanning)
  • Bestimmung des bestehenden Wärme- (Kälte-) und Strombedarfs anhand bestehender Aufzeichnungen
  • Detailanalyse des Nutzungsverhaltens durch Interviews oder zusätzlichen Messungen vor Ort
  • Erstellen von Nutzungsprofilen und Zeitreihen zur Abbildung des bestehenden Verbrauchsverhaltens
  • Schematische Darstellung aller bestehenden Energiebilanzen in einem Gesamtschaubild

Modellierung einer nachhaltigen Hybridlösung aus vorhandenen Energiequellen und passgenauen Erzeugungs- und Speichereinheiten

  • Aufnahme der vor Ort nutzbaren Energiequellen (Solarthermie, Photovoltaik, Geothermie, Festbrennstoffe, Biogas, Wasserstoff, bestehende Versorgungsnetze (Strom, Fernwärme, Erdgas))
  • Auswahl möglicher Erzeugungs- und Speichereinheiten (Gas-Heizkessel, Festbrennstoffkessel, Hybrid-Anlagen, Solarthermieanlagen, (Luft-, Sole-, Wasser-) Wärmepumpen, BHKW, Photovoltaik-Anlagen, Energiezentralen (Quartierslösungen)
  • Betrachtung der planerischen und baulichen Aspekte im Hinblick auf den Aufstellort und die Integration in die bestehende Anlagentechnik
  • Optimierung vorhandener Energiesysteme durch zeitliche Abstimmung aller variablen Faktoren (Kombination von Verbrauch- und Erzeugungsprofilen)
  • Modellierung der vorhandenen und resultierenden (alternativen) Energiesysteme
C

Fördermittel-Management

  • Fördermittelplanung: Sammeln aller für ein Antragsverfahren notwendigen projektbezogenen und internen Informationen. Erstellung einer Fördermittel-Zeitachse. Wann benötigen Sie die Förderung? Welchen Zeitraum benötigt eine Beantragung und Bewilligung. Wann und in welcher Form werden die Fördermittel ausgezahlt? Zu welchem Zeitpunkt muss das Projekt beendet sein?
  • Förderprogramm-Suche: Recherche nach aktuellen Fördermöglichkeiten auf unterschiedlichen Ebenen (Bund, Land, regional, Branche usw.), je nach finanziellem Bedarf und Förderfähigkeit.
  • Beantragung und Bewilligungsphase: Unterstützung bei den diversen Verfahren der Fördermittelbeantragung (einstufige bzw. mehrstufige Verfahren)
  • Controlling der Mittelverwendung und Abschluss des Förderantrags: Unterstützung bei den Nachweis- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Fördermittelgeber, um die zweckmäßige Mittelverwendung und die Einhaltung der Förderbedingungen nachzuweisen. Neben eventuellen Berichtspflichten über den Projektfortschritt im Laufe des Projekts ist nach Projektabschluss immer ein umfänglicher und revisionssicherer Verwendungsnachweis erforderlich.

Variantenbewertung incl. Sensitivitätsanlayse und Variantenvergleich

  • wirtschaftliche und ökologische Bewertung der einzelnen Varianten
  • Sensitivitätsanalyse: Unterstützung der wirtschaftlichen Bewertung und bessere Einschätzung möglicher Risiken durch Untersuchung der Empfindlichkeit verschiedener Ergebnisparameter (z. B. Amortisationszeit, Investitionsvolumen, CO2-Fußabdruck) gegenüber möglicher Eingabeparametern (z. B. Energiepreis, Wetter, Förderung).
  • Erstellung eines Variantenvergleichs

Ergebnisbericht und Empfehlung

  • Grundlagen der Beratung
  • kurze Vorstellung des methodischen Vorgehens
  • Sachliche und präzise Darstellung der Untersuchungsergebnisse
  • Handlungsempfehlung von mindestens einer Variante
  • Ausgabeform: Text-Datei und/oder in Excel

Erstellung der beim Projekt notwendigen und vorgeschriebenen Meldepflichten im Energiemarkt

Aufstellung der je nach Anlagenkonstellation für die Erstinbetriebnahme notwendigen Meldepflichten gemäß der Energierechtlichen Rahmenbedingungen

  • nach EnWG, EEG, KWKG, StromStG, EnergieStG, VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung), Redispatch 2.0 (Netzausbaubeschleunigungsgesetz NABEG 2.0) und Weiteren
  • bei VNB (Verteilnetzbetreiber), ÜNB (Übertragungsnetzbetreiber), BNA (Bundesnetzagentur) BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und Hauptzollamt
  • entsprechend dem Baufortschritt zur Einreichung durch den Anlagenbetreiber beim entsprechenden Empfänger der Meldepflicht.

Erstellung eines Transformationskonzept zu einer von Ihnen angestrebten Dekarbonisierungsstrategie

Was beinhaltet ein Transformationskonzept?
Dokumentation des IST-Zustands.

  • Dokumentation der aktuellen CO2-Bilanz (THG-Emissionen der 7 Kyoto-Gase) nach GHG-Protokoll bzw. ISO 14064-1 innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen
  • Betrachtung mindestens von Scope 1 und Scope 2 (Scope 3 ist freiwillig)

Festlegung eines längerfristigen Ziels (SOLL-Zustand) auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045

  • min. 40% CO2-Einsparung
  • innerhalb von 10 Jahren.

Der Kern des Konzepts ist die Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans vom IST- zum SOLL-Zustand

Förderung:

  • die Förderquote beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise 60 Prozent für KMU
  • maximale Fördersumme: 80.000 Euro (pro Standort)
  • Laufzeit: 12 Monate für die Erstellung des Konzepts (in Ausnahmen 24 Monate)

Förderfähige Kosten sind u.a.:

  • die Erstellung einer Bilanz für mindestens einen Standort
  • die Beratungskosten für Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Transformationskonzepts
  • zusätzlich anfallende Kosten, wie z.B. Kosten für erforderliche Messungen, Datenbeschaffungen und Datenerhebungen

Nicht förderfähig sind die Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen oder Eigenleistungen des Antragstellers

Energieberatungs-Flatrate

Die Energiemärkte verändern sich in immer höherer Geschwindigkeit. Unternehmen müssen auf immer neue Situationen reagieren. Wir unterstützen Sie bei der Beantwortung sich kurzfristig ergebender Fragestellungen oder begleiten Sie aktiv bei der Entwicklung Ihrer Strategien auf dem Weg zur Energiewende in Ihrem Unternehmen und / oder persönlichem Umfeld.

Was ist eine Energieberatungs-Flatrate?

Bei der Energieberatungs-Flatrate handelt es sich um einen Rahmen für eine effektive und reibungslose Zusammenarbeit.
Zu einem monatlichen Festpreis erhalten Sie als Auftraggeber ein Zeitkonto an Beratungsstunden. Diese können nach Bedarf flexibel verwendet werden. Sie haben in einem Monat einmal keinen oder mehr Beratungsbedarf? Verschieben Sie bis zu einem Monatskontingent einfach in den Vor- oder Folgemonat.

Inhalte der Energieberatungs-Flatrate

Die Flatrate umfasst die allgemeine Beratung zu allen energiewirtschaftlichen Fragen einschließlich begleitender Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung.

  • Beratungstermine vor Ort und / oder digital
  • Begleitung bei wichtigen Terminen
  • Permanente Unterstützung in den Bereichen:
    • Effizienz-Analyse
    • Verbrauchsoptimierung
    • Produktion und Prozessoptimierung
    • Informationen zu Technologieentwicklungen
    • Fördermittel und Zuschüsse
    • Unternehmensstrategie

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